18.12.2018

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen:

Urteil:


https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2018/8_K_5068_15_Urteil_20181115.html



Siehe:

475

Von der Untersuchung müssen insbesondere weitere drei Streckenabschnitte außerhalb der Fahrverbotszone erfasst sein, welche die Beigeladene im laufenden Verfahren der Planfortschreibung selbst als fortbestehende Verdachtsstrecken benannt hat (vgl. wiederum E‑Mail des LANUV NRW vom 5. Oktober 2017 = Bl. 24 in BA10 = Band 1 der ergänzenden Vorgänge zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans „Ruhrgebiet 2011 – Teilplan West“): B 224, vor allem zwischen Laupendahler Landstraße und Klemensborn (als Gegenstück zur Brückstraße auf der gegenüberliegenden Seite, an der ein Messpunkt liegt) sowie zwischen Kellerstraße und Kathagen (dort Velberter Straße), sowie desweiteren Frankenstraße, dort vor allem zwischen Rellinghauser Straße und Gottfried-Wilhelm-Straße. Auch diese wurden aus den bereits genannten Gründen bislang nicht näher untersucht (vgl. hierzu Abschnitt 5.a) in dieser Entscheidung bzw. Seite 2 im Schriftsatz des LANUV NRW an das Gericht vom 8. November 2018, Band IV der Gerichtsakte, Bl. 647).







15.11.2018

Gericht verhängt Fahrverbote in Gelsenkirchen und Essen | waz.de | Essen














Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Essen:

Zonales Fahrverbot unter Einschluss der A 40 in weiten Teilen des Essener Stadtgebiets ab Juli 2019


http://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2018/15_181115/index.php?print=1&print=1


Dies betrifft unter anderem Teilstrecken der B 224 im Essener Süden, der Velberter Straße und der Frankenstraße.

Endlich auch die Velberter Straße dabei!

Schon 2013* haben wir auf die Velberter Straße hingewiesen und zuletzt in unserem Schreiben vom 8.10.2018 an die Bezirksregierung Düsseldorf etc. indem wir Bedenken gegen den Luftreinhalteplan erheben.

*siehe neu 29.4.2013 FAKT

https://www.b224werden.de/AKTUELL/AKTUELL-2013



4.11.2018


Ein Interview mit dem Autoexperten Prof. Dr. Ferdinand Dudenhöffer.


Zitat:  Es ist so, dass so im Durchschnitt 70% der Stickkstoffdioxidbelastung in den Großstädten durch Dieselfahrzeuge zustande kommen. Also wenn alle umgerüstet werden, alle sauber wären, dann hätten wir das Problem nicht mehr, dann bräuchten wir keine Dieselfahrverbote.


https://www.waz.de/staedte/essen/dieselfahrverbote-jetzt-stehen-diese-nrw-staedte-vor-gericht-id215715591.html


Essen: Neben Bonn ist Essen eine der fünf deutschen Modellkommunen, die Autofahrer mit einem attraktiveren Nahverkehr zum Umsteigen bewegen sollen. Die Stadt erhält dafür rund 21 Millionen Euro vom Bund. Einzelne Bus- und Straßenbahnlinie sollen in der Hauptverkehrszeit künftig alle fünf Minuten fahren. Für Pendler, die ihr Auto stehen lassen, wird über Rabatte beim Ticketkauf nachgedacht. Außerdem will die Stadt neue Fahrradstraßen bauen.


27.9.2018


http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/umweltschutz/umweltzone_luftreinhaltung/180918_LRP_Essen.pdf



siehe auf dieser Seite:

28.8.2018
Masterplan Verkehr
Essen 2018


Grenzwerte 2017:

Abteistraße  

01.01.2017

31.12.2017

38

Brückstraße

01.01.2017


31.12.2017


41

12.9.2018


Jetzt ist es auch amtlich:

Oberbürgermeister Kufen bestätigt das Aus des Verkehrsverlagerungskonzeptes


Zitat:

.. mit Schriftsatz vom 04. Mai 2018 verpflichtet hat, davon Abstand zu nehmen, das "Verkehrskonzept Werden" auf Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt Essen vom 12. Juli 2017 umzusetzen.


Diesen Satz werden hoffentlich auch die verstehen, die immer wieder jetzt noch das Gegenteil behaupten.

 


28.8.2018
Masterplan Verkehr
Essen 2018


https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/61/dokumente_7/verkehrsthemen/Masterplan_Verkehr_Essen_2018.pdf



siehe PRESSE: essenruhr.de

Trotzdem liegt seit dem 31. 7. dieses Jahres ein seit dem

13. 2. 2018 gefertigtes Gutachten

auf dem Tisch, das heute am 27. 8. der Presse und damit der Öffentlichkeit und den politischen Parteien vorgelegt wird.



Gesamtsumme bis zum 5.10.2018


3.652.316,00 €


26.9.2018

Ratssitzung der Stadt Essen

https://ris.essen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUnLmycWXbIr0Gk0KrsO9348ob1Z42ttNLp6LACbCQo-/Vorlage_1304-2018-6A.pdf


Wieder kommt unser Steuergeld dahin, wohin es gehört!

137.916,00  €

Top 35:

https://ris.essen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUnLmycWXbIr0Gk0KrsO9348ob1Z42ttNLp6LACbCQo-/Vorlage_1304-2018-6A.pdf


Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 137.916 € auf dem PSP-Element 5.667975.500 „Umrüstung auf LED-Beleuchtung gem. KInvFG“ soll aus dem PSP-Element 5.667906.500 „Verkehrs-konzept Werden Anteil KInvFG“gedeckt werden. Diese Maßnahme kommt erst zu einem späteren

Zeitpunkt ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln zur Ausführung


Top 36:

https://ris.essen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQkyXC8qujacC0B4eJMHJ--5_0aoacl9KfumqVl1PVOX/Vorlage_1266-2018-6A.pdf

470.000,00  €


PSP-Element 5.660300.500 „Verkehrskonzept Werden“470.000 €**

** Die Maßnahme kommt in absehbarer Zeit nicht zur Ausführung. Die Neuanmeldung ist im Rahmen der Haushaltsplananmeldung 2019ff berücksichtigt worden


11.7.2018

Ratssitzung der Stadt Essen

https://ris.essen.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZerBAQvXoadnx_W6-KD8Z-Y



Wieder kommt unser Steuergeld dahin, wohin es gehört!

94.400,00 €

und es ist noch "Luft nach oben"
Top 27:

 


 

 


Textauszug:

 


PSP-Element 5.667906.50 „Verkehrskonzept Werden           94.400 €*****

 

***** Die Maßnahme kommt in absehbarer Zeit nicht mehr zur Ausführung. Die Neuanmeldung zum Haushaltsplan 2019ff ist unter Wegfall der KInvFG-Förderung erfolgt.

 

 

 

13.6.2018

Ratssitzung der Stadt Essen

https://ris.essen.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZnPwYwxKOI_fk-fr8jtFdg


Endlich kommt unser Steuergeld dahin, wohin es gehört!

insgesamt: 2.950.000,00 €

und es ist noch "Luft nach oben"


TOP 16: Textausschnitt:

https://ris.essen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZcCAqzusUmzvp5XOU-_jDu7LeyIbNas1a0LEX4Etak_W/Vorlage_0793-2018-6A.pdf


TOP 19: Textausschnitt:









https://ris.essen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZa2LLTse9ci1tl0PiV_2IGELIY5pRQS2hhITC0LIkEly/Vorlage_0426-2018-6A_1._Ergaenzung.pdf



2 Millionen €?

https://ris.essen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfrebDRKWrxp2u67dc7GNfWmHGkobYJuWpW5PFrYD4dI/Vorlage_0545-2018-6A.pdf


siehe dazu:  

https://www.b224werden.de/AKTUELL Neu 24.1.2017

Gibt es nicht sinnvollere Maßnahmen, die damit finanziert

werden könnten?

6,3 Millionen € für das Verkehrsverlagerungskonzept
Haushaltsplanentwurf 2017/2018 Stadt Essen



17.5.2018


Der in der Europäischen Union festgesetzteGrenzwert von 40 µg/m³ gilt seit acht Jahren.

siehe FAKTEN: https://www.b224werden.de/FAKTEN

Luftverschmutzung EU-Kommission verklagt

Deutschland

In Deutschland waren in 66 Kommunen zu hohe Stickoxid-Werte gemessen worden -

https://www.tagesschau.de/inland/eu-kommission-klage-deutschland-luftverschmutzung-101.html

siehe 8.5.2018

 


7.6.2018 Der Steuerzahler Juni 2018





















8.5.2018

Der Steuerzahler Mai 2018

Zitat:

Erneuter Appell an die Stadt: Ein teures und langwieriges

Planfeststellungsverfahren zu diesem unseligen Konzept

darf es nicht geben. Stattdessen sollte die Stadt eine Lösung

für und mit den Bürgern finden, die ihr Geld wert ist.

siehe dazu: FAKTEN  

http://www.b224werden.de/FAKTEN















Luftverschmutzung durch Stickstoffdioxid: Kommission droht Deutschland mit Klage

https://ec.europa.eu/germany/news/luftverschmutzung-durch-stickstoffdioxid-kommission-droht-deutschland-mit-klage_de

Übersicht: die 28 betroffenen Luftqualitätsgebiete in Deutschland

Essen ist dabei!



Stickstoffdioxid-Belastung: Hintergrund zu EU-Grenzwerten für NO2

Stickstoffdioxid-Belastung: Hintergrund zu EU-Grenzwerten für NO2


26.4.2018


                          Pressemitteilung
                   zum Beschluss des OVG zum

              Verkehrsverlagerungskonzept Werden

Der Beschluss des OVG Münster des 8. Senates liegt vor unter der Beschluss-Nr. 8 B 1463/17.
Das Urteil ist rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.


Das OVG ist der Klägerin zur Rechts- und Faktenlage vollständig gefolgt.
Die Klagevorbereitung und –verfahren stützte sich im Wesentlichen auf die Sachverhalte, die die B 224 Werden Interessengemeinschaft recherchiert hat.


Der Beschluss des VG Gelsenkirchen wurde verworfen.
Der Stadt wird untersagt, das Verkehrsverlagerungskonzept gem. vorg. Ratsbeschlusses vorzubereiten, zu beginnen bzw. fortzufahren.


Den Rechtsauffassungen der Rechtsabteilung der Stadt Essen wurde widersprochen.                                              Alle Aktivitäten gem. Ratsbeschluss vom 12.7.2017 sind unzulässig.                                                                           Die Kosten beider Verfahren obliegen der Stadt Essen.
Die Rechte der Antragstellerin ergeben sich aus den EG-Richtlinien incl. Umweltrechtsbehelfsgesetze.
Der Anspruch auf Prüfung zur Umweltverträglichkeit wird darin bestätigt.
Die Grundrechte gem. Art. 47 EU-Charta, sowie die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlamentes über Luftqualität und saubere Luft ist einzuhalten.
Die Rügemöglichkeit bei Nichtbeachtung steht dem Bürger zu.
Der Eilantrag war zulässig, da davon ausgegangen werden kann, dass sich durch das VVK deutliche Verschlechterungen am Hausgrundstück einstellen werden.
Weitere 100 Grundstücke im Plangebiet haben grundsätzlichen Anspruch auf passiven Schallschutz.
Die Überschreitung jahresgrenzwertiger Stickstoffdioxidbelastung auf der Abteistr. wird ausdrücklich bestätigt.
Das Verwaltungshandeln war unzureichend.
Das vorhandene Baurecht in Form von Durchführungsplänen aus den Jahren 1959 und 1963 sind aus den vorgenannten Gründen nicht geeignet.
Gem. § 10 BauGB ist die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von B-Plänen bzw. Planfeststellungsbeschlüssen hier erforderlich.
Gemeint sind auch, dass alle präventiven behördlichen Kontrollakte vor Realisierung des Vorhabens die Vereinbarkeit mit allen geltenden Rechtsvorschriften und die Grundlage für die anschließende tatsächliche Umsetzung des Vorhabens sind.
D.h., dass z.B. alle Verkehrsdaten der Verkehrsbewegungen zu aktualisieren sind.                                                      Dieser Beschluss stärkt die Bürgerrechte, ohne Bürgerbeteiligung wird es keine neuen Planungen geben.

15.4.2018


Stadt Essen handelte vorsätzlich rechtswidrig

Wir teilen diese Auffassung des VCD


Sehr geehrter Herr Dr. Jörgens, VCD

 

wir bedanken uns für Ihre sachliche Unterstützung und übernehmen Ihr Schreiben* als Beleg, dass nicht nur wir auf das fehlende Planungsrecht verwiesen haben, die Stadt Essen sich über alle Bedenken hinweggesetzt hat und infolgedessen vorsätzlich handelte.


*

Schreiben vom 13.4.18 an Herrn Schymiczek WAZ

Dr. Hans Jörgens
Mitglied im Vorstand des
VCD-Kreisverbandes Essen.



10.2.2018

siehe dazu PRESSE WAZ 10.2.2018



Wie bescheuert ist das denn?,


über 10.000 Fahrtbewegungen mehr auf der 17,23 m breiten

Abteistraße, aber Abrissempfehlungen für die Gladbecker Straße, um eine bessere Durchlüftung und eine Unterschreitung der Grenzwerte zu erreichen.


Droht jetzt auch der 17,23 m breiten Abteistraße für über 7,5 Mio € das gleiche Schicksal Herr Stadtdirektor Best?n Abteistraße für über 7,5 Mio€ das gleiche Schicksal Herr Stadtdirektor Best ?


 Abteistraße-Breite 17,23

2,23mBürgersteig+2,50mAnlieferzone+3,50m+3,25m+3,25mFahrbahnen+2,50mBürgersteig


 


Die jetzt vorhandenen Bürgersteige werden lt. Plan teilweise schmaler.

Folge: die Häuser kommen näher an die Straße


Nicht nur die Bürgersteige werden teilweise schmaler, auch die beidseitigen Parkstreifen entfallen. Die Straße rückt                   mindestens 2,10 m, tlw. um 2,60 m auf beiden Seiten

näher an die Wohnhäuser und Politiker* werben mit diesem Sachverhalt sogar!

Siehe Schr. des Bürgermeisters Dr. Bonmann an Frau Soller!

siehe AKTUELL 2015  21.11.2015

Sind diese Planungsgedanken und Argumente nicht zu Recht als bescheuert einzustufen?

Die Stadt Essen realisiert hier in Werden genau das Gegenteil, was sie für die Gladbecker Str. wunschträumerisch plant.








Siehe Seite 4:

https://ris.essen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZas4bLEwKqksmF2epQTGM3ecOmCwMSrggaZcuzAb4DHB/Anlage_1_Projektskizze.pdf





2.2.2018


Abriss auch in Werden?


"In ESSEN zeichnet sich die geniale Lösung ab"


Für die Gladbecker Straße:

Frischluft durch Abriss der Häuser


Honorarprofessor Matschke

Matthias Matschke über den Abgasskandal | heute-show vom 02.02.2018 - YouTube

 

https://youtu.be/eLMm6YLP5eY?feature=shared


 


Hintergründe zur heute-show vom 02.02.2018 - ZDFmediathek



Zitat:

Die EU-Kommission fordert wirksame Maßnahmen, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren – sie könnte Deutschland beim Europäischen Gerichtshof verklagen. Im schlimmsten Fall würde auf die Bundesrepublik

eine Strafe von 850.000 Euro pro Tag

zu kommen, sagt die Brüssel-Korrespondentin des ZDF im heute-journal. Umweltministerin Barbara Hendricks musste deshalb diese Woche der EU Rede und Antwort stehen.



Versuch?

siehe dazu AKTUELL 2017 am 14.7.2017


17.1.2018


Streit um Feinstaub: Eine Frist für Hendricks | tagesschau.de

http://www.tagesschau.de/ausland/feinstaub-deutschland-eu-101.html


Zitat:

Weil bisher nichts Entscheidendes von deutscher Seite geschah, droht die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.

..........

Bei einer Verurteilung durch den EuGH drohen der Bundesrepublik hohe Strafzahlungen.



In dem Gutachten der Firma simuPlan vom 29.11.2012

steht folgende Prognose für das Jahr 2020:

http://www.verkehrskonzept-werden.de/Luftschadstoffgutachten_simuPLAN_zu_2043.pdf


Seite 34:

Für Abtei- und Brückstraße Rückgang der NOx-Emissionen um ca. 62%           zu erwarten












Seite 44:

Durch die Realisierung des Verkehrskonzeptes ........

in der Abteistraße hingegen steigt der

NOx-Emissionsausstoß um 75%








Die Stadt Essen stellt fest, dass die Abteistraße belastet ist

in 2017 mit 43














https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1131796.de.html


Vorlage 1486/2017/6A - Vorlage_1486-2017-6A.pdf

https://ris.essen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZao3pquRhIcP_kWjcXIH7aqMJKZ11boDoBNb4faGJBQL/Vorlage_1486-2017-6A.pdf#search=Projektskizze

 


Anlage 1_Projektskizze zur Vorlage 1486/2017/6A - Anlage_1_Projektskizze.pdf

https://ris.essen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZas4bLEwKqksmF2epQTGM3ecOmCwMSrggaZcuzAb4DHB/Anlage_1_Projektskizze.pdf




siehe Projektskizze Seite 9 und 10:


 

















In der Brückstraße ist der NO2-Wert seit 2012 von 45 auf 44 zurückgegangen = -2,2%, in der Abteistraße liegt er aktuell bei 43 und laut Gutachter soll die Umweltbelastung durch die Verlagerung der Verkehre auf die Abteistraße um 75% zunehmen und die Verantwortlichen der Stadt Essen reden von:


Zitat ca. 26 Minute*:

Die Stadt Essen geht davon aus, dass es trotz mehr Verkehr vor der Haustür.... weniger Stickoxidbelastung geben wird.


und Oberbürgermeister Herr Kufen sagt:

Zitat Oberbürgermeister Herr Kufen:
Die Belastungen auf der Abteistraße** steigen moderat und verschlechtern sich in einem verträglichen Maße.


* 

http://www.ardmediathek.de/tv/die-story/Das-Diesel-Desaster-Umr%C3%BCsten-verkaufe/WDR-Fernsehen/Video?bcastId=7486242&documentId=47952182


**

aus Schreiben 22.6.2017 Bau- und Verkehrsausschuss

AKTUELL 2017


5.1.2018


WN sind die Werdener Nachrichten





































 

 

 

 





























 

 

Geschwindigkeitsbe-schränkungen sind auch auf Bundes-strassen möglich. Mülheim machts vor.

Essen

 Anfang ist gemacht auf der B 224


Mülheim

          Luftreinhaltung