Der in der Europäischen Union festgesetzte Grenzwert von 40 µg/m³ gilt seit acht Jahren.


Seitdem verstößt die Stadt Essen gegen geltendes Recht, weil sie ihre Bürger zu hohen Stickstoffdioxid-Konzentrationen (NOx) ausgesetzt hat und die Abteistraße, die aktuell schon grenzwertig belastet ist, noch stärker belasten will.


Zitate:

Frau Schürmann CDU

Es ist der Versuch aus den Gegebenheiten das Beste herauszu- holen.

12.7.2017 Ratssitzung Essen Verkehrskonzept Essen-Werden

Oberbürgermeister Herr Kufen:
Die Belastungen auf der Abteistraße** steigen moderat und verschlechtern sich in einem verträglichen Maße

aus Schreiben 22.6.2017 Bau- und Verkehrsausschuss AKTUELL 2017

Herr Happe Fa. BKR 

In der Abteistraße wohnen 104 Anwohner, in Werden aber

9.842 Einwohner (1,05%)

Essen 2012 in Argumente zur Verkehrsuntersuchung Essen-Werden

Kostenschätzung von Herrn Happe BKR am 5.5.2011 300.000 Euro

aktuell 7.450.000,00 Euro

Unsere Kostenschätzung ist: über 10 Millionen Euro   




Stand: 30.05.2018

NO2-Grenzwertüberschreitungen 2017


https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/dokumente/no2-ueberschreitungen_staedte_stand_30.5.pdf




EU: CO2-Ausstoß von Neuwagen 2017 höher als im Vorjahr


 EU: CO2-Ausstoß von Neuwagen 2017 höher als im Vorjahr



siehe dazu:

Frontal 21 vom 27. Februar 2018


Abgelehnt!

Seite 3 Nr. 34 Stadt Essen

Fristverlängerung NO-Grenzwerte (Stand Oktober 2014)

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/bilder/dateien/tabelle_luftreinhalterichtlinien_fristverlaengerung_no2.pdf




GRENZWERTE würden überschritten in der Abteistraße weil:

 
























siehe AKTUELL 2018 Der Steuerzahler

siehe hier 17.10.2017


Auszug aus der LANUV Tabelle:










LANUV

Grenzwerte:  "Tochterrichtlinie"


https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/beurteilungsmassstaebe/1-tochterrichtlinie/

 

                                                                                                                               Zeitpunkt, bis zu

                                                                                                                               dem der Grenzwert

                                                                                                                               zu erreichen ist


Stickstoffdioxid ( NO 2) und Stickstoffoxide (NO x)

Kalenderjahr

40 µg/m³ (N  O   2) *)          1. Januar 2010




Partikel (PM10)

Nach der 1. Tochterrichtlinie zur Luftqualität darf der Tageswert von 50 µg/m3 nicht öfter als 35 mal im Kalenderjahr überschritten werden


Grenzwerte Stufe 1                                                                                  

1. Gesundheitsschutz 24 Stunden 50 µg/m³                                                        1. Januar 2005
35 zulässige Überschreitungen pro Jahr



Grenzwerte Stufe 2 *)





1. Gesundheits-

  schutz

24 Stunden

50 µg/m³
  7 zulässige
  Überschreitungen pro Jahr


1. Januar 2010



2. Gesundheitsschutz Kalenderjahr     20 µg/m³                                                1. Januar 2010                                  


Wie aus "gut unterrichteten Kreisen" zu erfahren war, werden die Werte der 2. Stufe voraussichtlich Zielwerte bleiben. Nach den Erfahrungen mit der Umsetzung der 1. Stufe ist eine Überarbeitung der Tochterrichtlinie zu erwarten.





17.10.2017

siehe AKTUELL 2017


Abteistraße Grenzwertüberschreitung vor

der Verkehrsverlagerung 43 µg/m³








 NEU: 20.4.2017

siehe auch AKTUELL 2017





 


6,3 Millionen € für das Verkehrsverlagerungskonzept
Haushaltsplanentwurf 2017/2018 Stadt Essen










 

 

Geschwindigkeitsbe-schränkungen sind auch auf Bundes-strassen möglich. Mülheim machts vor.

Essen

 Anfang ist gemacht auf der B 224


Mülheim

          Luftreinhaltung