30 km/h
Machen, nicht lamentieren
ab Werdener Brücke bis
Heidhausen
B 224
Mehr Sicherheit für Kinder durch Geschwindigkeits-reduzierung,
bessere Luft und weniger Lärm für alle Anwohner
an der B 224
Der in der Europäischen Union festgesetzte Grenzwert von 40 µg/m³ gilt seit acht Jahren.
Seitdem verstößt die Stadt Essen gegen geltendes Recht, weil sie ihre Bürger zu hohen Stickstoffdioxid-Konzentrationen (NOx) ausgesetzt hat und die Abteistraße, die aktuell schon grenzwertig belastet ist, noch stärker belasten will.
Zitate:
Frau Schürmann CDU
Es ist der Versuch aus den Gegebenheiten das Beste herauszu- holen.
12.7.2017 Ratssitzung Essen Verkehrskonzept Essen-Werden
Oberbürgermeister Herr Kufen:
Die Belastungen auf der Abteistraße** steigen moderat und verschlechtern sich in einem verträglichen Maße
aus Schreiben 22.6.2017 Bau- und Verkehrsausschuss AKTUELL 2017
Herr Happe Fa. BKR
In der Abteistraße wohnen 104 Anwohner, in Werden aber
9.842 Einwohner (1,05%)
Essen 2012 in Argumente zur Verkehrsuntersuchung Essen-Werden
Kostenschätzung von Herrn Happe BKR am 5.5.2011 300.000 Euro
aktuell 7.450.000,00 Euro
Unsere Kostenschätzung ist: über 10 Millionen Euro
Stand: 30.05.2018
NO2-Grenzwertüberschreitungen 2017
EU: CO2-Ausstoß von Neuwagen 2017 höher als im Vorjahr
EU: CO2-Ausstoß von Neuwagen 2017 höher als im Vorjahr
siehe dazu:
Frontal 21 vom 27. Februar 2018
Abgelehnt!
Seite 3 Nr. 34 Stadt Essen
Fristverlängerung NO-Grenzwerte (Stand Oktober 2014)
GRENZWERTE würden überschritten in der Abteistraße weil:
siehe AKTUELL 2018 Der Steuerzahler
siehe hier 17.10.2017
Auszug aus der LANUV Tabelle:
LANUV
Grenzwerte: "Tochterrichtlinie"
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/beurteilungsmassstaebe/1-tochterrichtlinie/
Zeitpunkt, bis zu
dem der Grenzwert
zu erreichen ist
Stickstoffdioxid ( NO 2) und Stickstoffoxide (NO x)
Kalenderjahr | 40 µg/m³ (N O 2) *) 1. Januar 2010 |
Partikel (PM10)
Nach der 1. Tochterrichtlinie zur Luftqualität darf der Tageswert von 50 µg/m3 nicht öfter als 35 mal im Kalenderjahr überschritten werden
Grenzwerte Stufe 1
1. Gesundheitsschutz 24 Stunden 50 µg/m³ 1. Januar 2005
35 zulässige Überschreitungen pro Jahr
Grenzwerte Stufe 2 *) | ||||
1. Gesundheits- schutz | 24 Stunden | 50 µg/m³ | 1. Januar 2010 |
2. Gesundheitsschutz Kalenderjahr 20 µg/m³ 1. Januar 2010
Wie aus "gut unterrichteten Kreisen" zu erfahren war, werden die Werte der 2. Stufe voraussichtlich Zielwerte bleiben. Nach den Erfahrungen mit der Umsetzung der 1. Stufe ist eine Überarbeitung der Tochterrichtlinie zu erwarten.
17.10.2017
siehe AKTUELL 2017
Abteistraße Grenzwertüberschreitung vor
NEU: 20.4.2017
siehe auch AKTUELL 2017
6,3 Millionen € für das Verkehrsverlagerungskonzept
Haushaltsplanentwurf 2017/2018 Stadt Essen
Geschwindigkeitsbe-schränkungen sind auch auf Bundes-strassen möglich. Mülheim machts vor.
Essen
Anfang ist gemacht auf der B 224
Mülheim
Luftreinhaltung