30 km/h
Machen, nicht lamentieren
ab Werdener Brücke bis
Heidhausen
B 224
Mehr Sicherheit für Kinder durch Geschwindigkeits-reduzierung,
bessere Luft und weniger Lärm für alle Anwohner
an der B 224
2019
Werdener Nachrichten 19.12.2019
Gestoppten Dieselfahrverbote haben ihren Preis
https://waddische.de/die-werdener-nachrichten-ausgabe-51-2019/
6.12.2019
Werdener Nachrichten 6.12.2019
Entgegen der Rechtsauffassung und der Fachmeinung
Zitat Dr. Bonmann: "Das Verkehrskonzept ist alternativlos"
22.11.2019
Der folgende Leserbrief wurde bis heute nicht veröffentlicht
Betreff: Leserbrief „Verkehrswende“
Herr G. Mayer hat weitere Aspekte in die Diskussion eingebracht.
Sein Hinweis auf Kopenhagen ist gut und richtig. Denn wir halten uns zwar für die Umwelt- und Klimaschützer schlechthin, Kopenhagen zeigt aber, wie rückständig das verkehrspolitische Handeln tatsächlich ist.
Das Verwaltungsgericht hat aufgrund des dankenswerten maßgeblichen Engagements von Frau Boegershausen den Planungsentwurf für das Verkehrskonzept wegen seiner Mangelhaftigkeit quasi zerrissen. Alle vorherigen Versuche mit Verwaltung und den das Verkehrskonzept unterstützenden Politikern ins Gespräch zu kommen und Verbesserungsvorschläge zu machen, scheiterten an deren sturen Festhalten an einer fehlerhaften Planung.
Bürger und Bürgerinnen haben sich immer in die Diskussion eingebracht. Viele Vorschläge wurden gemacht und weiterentwickelt. Die Vorschläge von Herrn Mayer bringen neue Aspekte und berücksichtigen Klimaschutz und Gesundheit.
Bemerkenswerterweise schweigt die Politik seit dem vernichtenden Richterspruch. Viele Monate sind vergangen, ohne dass seitens der örtlichen Politiker Ideen für die Zukunft Werdens überlegt wurden. Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehr, Wohnungsbau, aber auch die Zukunft des Geschäfts- und Wirtschaftsstandortes Werden sind als Themen in der örtlichen Politik nicht erkennbar. Die Probleme sind da, es ist Zeit für eine neue Politikergeneration, die sie gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern lösen will.
Olaf Hagemeyer
31.10.2019
Also, packen wir's an.
Jetzt!
Werdener Nachrichten 31.10.2019
Werdener Nachrichten 25.10.2019
5.8.2019
Trotz Wissen um die Risiken und Gefahren wurde das Problem B 224 nur 60 Jahre verwaltet, aber nicht gelöst, deswegen jetzt Umgehung vorplanen:
Werdener Nachrichten 31/2019
Zitat vom 15. Februar 1957
Es ist menschenunwürdig
Die Kontrolle über den Verkehr scheint der Hand der verantwortlichen Organe entglitten zu sein
14.7.2019
Werdener Nachrichten 28/2019
10.5.2019
Werdener Nachrichten
16.3.2019
Werdener Nachrichten
Zur Erinnerung:
25.7.2013 Bagger auf der einsturzgefährdeten Rampe
1.2.2019
25.1.2019
Werdener Nachrichten
https://waddische.de/die-werdener-nachrichten-ausgabe-03-2019/#comments
Zitat:
Der VG/OVG-Prozess behandelte keine Formalie, sondern u.a. den Tatbestand der rechtswidrigen Inanspruchnahme privaten Grund und Bodens und einen wissentlich und willentlich vollzogenen Rechtsbruch mit eklatantem Verstoß gegen das
gültige Baurecht.
· Ringhoff - 25 Januar, 2019 um 9:26
Es war mir lange Zeit nicht möglich, bundesdeutsche Zeitungen zu studieren. Das hatte auch was Gutes. Nunmehr überraschen mich div. Leserbriefe über Verkehrskonzept, Schadstoffwerte, Denkmalschutzmaßnahmen, Ortsbus usw.
Zum Einfachsten der WN 11.1.19 vorweg: Es wurdert mich nicht, dass immer wieder sich ins Gespräch bringende und uninformierte Ortspolitiker, hier i.S. Denkmalschutz Kaiser-Friedrich-Haus, äußern. Es wundert mich aber auch nicht, dass Altbürgermeister HL Kranz durch Erfahrung und Wissen die Falschaussagen revidiert. Zur Abwägung der Wertigkeit: der uninformierte Ortspolitiker verglich uns Gegner des VVK mal mit Trump, aber 3 Jahre vor dem OVG-Urteil.
Zur WN v. 4.1.19: Gerichte fällen Urteile nach vorhandener Gesetzgebung. Und wenn die Gesetze schlampig, falsch oder/und nicht zielorientiert erarbeitet werden, können dabei nur Verwunderliches oder bei realistischer Betrachtung “Justizirrtümer” herauskommen. Dann muß man eben Gesetze ändern. In Deutschland aber fast unmöglich. Dafür gibt es hunderte Beispiele. Verbrennungsabgase machen auf Dauer krank. Das ist unstrittig. Sowohl Herrn Dr. Hausen als auch Herrn Leiermann ist zuzustimmen, dass auch der Verkehrslärm in der Abtei- und Brückstraße gesundheitsgefährdend wirkt. Hierzu hat sich ein Ortspolitiker mal geäußert, dass die geplante Lärmmehrung durch das VVK doch unerheblich, da bereits heute schon gesetzesüberschreitender Lärm vorhanden sei. Was für eine suspekte Begründung zur Rechtfertigung des sogen. Verkehrskonzeptes! Rufen wir in Erinnerung: Der Schall-Leistungswert wurde vertheoretisiert in 4 m Höhe mit ca. 75 – 80 dB (A) bei falschen Verkehrszahlen angenommen, reduziert ausgemittelt, ohne Bezug zur Realität. In Wahrnehmungshöhe liegt der Schallwert bei tatsächlichen > 80 – 85 dB (A). Der zulässige max-Wert für Kerngebiete beträgt < 64 dB (A). Technisch völlig unmöglich, diesen Wert zu erreichen. Ein Stadtbereich wird durch Ruhe erlebenswert, nicht durch Lärm. Die Stadt Essen ist seit vielen Jahren für Werden untätig. Also Gesetz ändern oder doch anders planen? Elektro-Autos würden zwar eine messbare Lärm- und Schadstoffreduzierung mit sich bringen, aber dann kommt der "billig gewollte" Strom aus Kernkraftwerken der Nachbarstaaten. Auch fossile Kraftwerke haben (hier in Deutschland) dauerhaft kaum Zukunft. Die Nachhaltigkeit von E-PKW's ist noch strittig, aber es ist ein 1. Schritt. Die bundesdeutsche Autoindustrie arbeitet mit den Japanern bereits im Verbund zur Entwicklung von wasserstoffbetriebenen PKW-Antrieben. Hier könnte die Zukunft liegen.
I.S. Ortsbus ohne VVK der WN v. 18.1.19: Halbherzig und inkonsequent. Da sollen wohl dieselbetriebene Kleinbusse mit alter Verbrennungstechnik zum Einsatz kommen. Hier ist zu prüfen, ob die Zulässigkeit, auch nach neuer E 6- Norm vollumfänglich gegeben ist. Baut sich da ein neues Gerichtsthema auf? Umdenken sieht anders aus. Und ein kleiner E-Bus sei nicht einsetzbar? Es ist vordergründig, dass die Steigungen hier maßgeblich sein sollen, um den Einsatz von E-Bussen zu verhindern, da lt. Angabe die Ladung nicht 1 Tag hält. Dann muß der Einsatz eben nach Stoßzeiten oder im 2-Takt-Prinzip so gestaltet werden, dass eine vollständige Nachtaufladung möglich wird. Die Chinesen sind entwicklungstechnisch viel weiter und machen es uns demnächst vor.
Eine Aussage hingegen ist völlig neben der "Ortsbusspur": Planungs- und Verfahrensfehler zum VVK sind keine Lapalien. Der VG/OVG-Prozess behandelte keine Formalie, sondern u.a. den Tatbestand der rechtswidrigen Inanspruchnahme privaten Grund und Bodens und einen wissentlich und willentlich vollzogenen Rechtsbruch mit eklatantem Verstoß gegen das gültige Baurecht. Bitte Urteile lesen! Immerhin hat das Gericht der Stadt Essen derzeitig das Recht auf weitere Planung entzogen. Ist das eine Lapalie oder Formalie? Das ist eher "harter Tobak". Aber das "Kleinreden" macht sich bei Sektempfängen besser. Was einer der renomiertesten Verwaltungsrechtler Deutschlands über das Verhalten und der strategischen Arbeitsweise der Stadt Essen schreibt, ist unserer WEB-Site zu entnehmen.*
Es gibt aber temporäre und Langfristlösungen, die der Stadt seit mind. 6 Jahren vorliegen und nichts an Aktualität und Wirkung verloren haben. Die Stadt geht nicht einmal auf Alternativen ein.
Rainer Ringhoff
*siehe HINTERGRUND Schreiben Prof. Beckmann vom 8.6.2018
Dr. Hans Jörgens - 22 Januar, 2019 um 13:17
“Ortsbus auch ohne Verkehrskonzept”
In diesem Beitrag wird als Grund für den gerichtlich verfügten Stop des Verkehrskonztepts eine Formalie genannt. Diese Formalie ist der Verzicht auf ein Planfeststellungsverfahren und das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese “Formalien” hat die Stadt Essen nachzuliefern, bevor das Verkehrskonzept verwirklicht werden kann. Das damit eine zeitliche Verzögerung verbunden ist, ist klar. Wenn die Stadt das Verkehrskonzept tatsächlich noch verwirklichen will, muss sie schnellstens diese Mängel beheben. Das hätte vermieden werden können, wenn die Stadt gleichzeitig mit dem Verkehrskonzept ein Planfeststellungsverfahren in Gang gesetzt hätte. Ein entsprechender Vorschlag des VCD wurde im Beschwerdeausschuss vor der Absegnung des Verkehrskonzepts im Rat abgelehnt.
Die von Herrn Lademann erwähnte Taktverdichtung ist nicht mehr frei verhandelbar, sie ist Bestandteil des aktuell vorgelegten Luftreinhalteplans. Damit soll ein gerichtlich angedrohtes Dieselfahrverbot in Essen verhindert werden. Doch wenn die Taktverdichtung nach kurzer Zeit wieder aufgehoben wird, wird wohl auch der Luftreinhalteplan vor Gericht nicht bestehen.
Zum Schluss noch ein Satz zu den Elektrobussen. Auf dem Baldeneysee fährt ein Elektroschiff. Dort wird der Strom von Brennstoffzellen erzeugt. Ähnlich angetriebene Kleinbusse sind bereits lieferbar. Im Vollausführung sind auch diese Fahrzeuge schon im Einsatz. Die Ruhrbahn hinkt hier ähnlich wie die Rheinbahn hinterher.
Geschwindigkeitsbe-schränkungen sind auch auf Bundes-strassen möglich. Mülheim machts vor.
Essen
Anfang ist gemacht auf der B 224
Mülheim
Luftreinhaltung